Gesamtzufriedenheit mit der Veranstaltung: 8.8/10




Wort Des Generalverwalter
Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Jahr 2025 war erneut von zahlreichen Herausforderungen geprägt, brachte jedoch auch wichtige Fortschritte mit sich, die zeigen, dass die Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAG) in der Lage ist, sich weiterzuentwickeln, Innovationen voranzutreiben und ihren Auftrag im Dienste der Volksgesundheit zu erfüllen.
In einem sich ständig wandelnden Umfeld setzte die Agentur ihre Bemühungen fort, den Bürgern den Zugang zu sicheren, wirksamen und qualitativ hochwertigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten zu gewährleisten. Dieses Engagement zeigte sich in Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, sei es bei der Bewältigung von Arzneimittelengpässen, der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit oder der Entwicklung von Lösungen zur Sicherstellung der Kontinuität der Patientenversorgung.
Die Patienten standen weiterhin im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Der Patiententag war ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Dialogs mit den Bürgern und den Patientenorganisationen. Dieses Bestreben, unsere Tätigkeiten zugänglicher zu machen, zeigte sich auch in der Einführung unserer Instagram-Konten, die es uns ermöglichen, einem noch breiteren Publikum zuverlässige und verständliche Informationen bereitzustellen.
Das Jahr 2025 hat zudem das Bestreben der FAAG bestätigt, Innovationen zu fördern. Das Inkrafttreten der europäischen Verordnung über klinische Prüfungen und der aktive Beitrag der Agentur zu zahlreichen europäischen Projekten unterstreichen unser Bestreben, Forscher zu unterstützen und innovative Lösungen zu entwickeln, wobei gleichzeitig hohe Anforderungen an Qualität, Sicherheit und den Schutz der Teilnehmer gewahrt werden.
Die FAAG hat darüber hinaus ihre Bemühungen fortgesetzt, ihre organisatorische Widerstandsfähigkeit weiter zu stärken. Die Einführung eines strukturierten Ansatzes zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität trägt dazu bei, dass die Agentur ihre wesentlichen Aufgaben auch in Situationen schwerwiegender Störungen weiterhin erfüllen kann. Dieser Ansatz entspricht dem Bestreben nach kontinuierlicher Verbesserung und der Vorbereitung auf künftige Herausforderungen.
Schließlich war das Jahr 2025 durch die Bearbeitung des Dossiers im Zusammenhang mit einem Samenspender geprägt, der Träger einer Mutation des TP53-Gens war. Diese außergewöhnliche Situation hat die betroffenen Familien tief getroffen und zahlreiche Mitarbeiter der Agentur über viele Monate hinweg erheblich beansprucht. Sie hat die FAAG zudem zu einer umfassenden Analyse- und Reflexionsarbeit veranlasst, um die daraus zu ziehenden Lehren sowie die einzuführenden Verbesserungen zu identifizieren. Während des gesamten Verfahrens haben unsere Teams ihre Aufgaben mit Professionalität, großer Sorgfalt und einem kontinuierlichen Engagement für Transparenz und den Schutz der Volksgesundheit erfüllt.
Die Beiträge dieses Berichts verdeutlichen die Vielfalt der Aufgaben der FAAG sowie das tägliche Engagement ihrer Mitarbeiter. Ich möchte mich bei allen Mitarbeitern der Agentur sowie bei unseren zahlreichen Partnern für ihre Expertise, ihr Engagement und ihr Verantwortungsbewusstsein bedanken. Dank ihrer Arbeit können wir weiterhin die Herausforderungen von heute bewältigen und uns auf die künftigen vorbereiten.
Ich lade Sie ein, auf den folgenden Seiten die wichtigsten Ergebnisse zu entdecken, die das Jahr 2025 geprägt haben.
Hugues Malonne
Generalverwalter der FAAG

TP53-Dossier
Im Jahr 2025 erschütterte der Fall eines Samenspenders, der Träger einer an seine Nachkommen vererbbaren genetischen Mutation war, die Öffentlichkeit und die Welt der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Mehrere Familien haben erfahren, dass ihr Kind Träger dieser Mutation sein könnte. Ihre Sorgen und ihr Leid haben natürlich die gesamte FAAG tief bewegt, die es sich über viele Monate hinweg zur Aufgabe gemacht hat, den Familien die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und auf ihre Sorgen einzugehen. Gleichzeitig hat die Agentur alles daran gesetzt, die Geschehnisse aufzuklären und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln, um das Risiko einer Wiederholung einer solchen Situation so weit wie möglich zu verringern. Eine beispiellose Krise, deren Lehren die Arbeitsweise der Agentur auch weiterhin nachhaltig beeinflussen werden.
Unsere Ansprechpartner
Die Bearbeitung der TP53-Akte hat zahlreiche Mitarbeiter der FAAG in Anspruch genommen. Einige haben direkt im Krisenstab mitgewirkt, andere haben zu dessen Arbeit oder zur Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen beigetragen.
Für diesen Jahresbericht haben wir die Aussagen mehrerer von ihnen gesammelt. Wissenschaftliche Experten, Inspektoren, Krisenmanager und Mitglieder des Vorstands. Ihre Profile und Aufgaben sind unterschiedlich, doch alle haben zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation beigetragen und dabei stets dasselbe Ziel im Blick behalten: den Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Hier sind die wichtigsten in diesem Artikel vorgestellten Mitwirkenden (in alphabetischer Reihenfolge).
Die Experten
Aliénor Hanthazi
Als wissenschaftliche Expertin und Gutachterin für Biovigilanz bei der FAAG spielte sie eine zentrale Rolle beim Verständnis und der wissenschaftlichen Nachverfolgung der Akte. Sie hat wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse und Analysen in die Bearbeitung der Akte eingebracht.
Nele Matthijs
Als Abteilungsleiterin in der Generaldirektion Inspektion stellte sie ihre Erfahrungen aus der Praxis in den Dienst des Krisenstabs. Ihre fundierten Kenntnisse der Prüfverfahren waren ein wertvoller Vorteil für das Verständnis und die Nachverfolgung des Akteninhalts.
Die Koordination des Krisenstabs
Christelle Beeckmans
Als Leiterin der Abteilung für Qualität und Organisationssteuerung ist sie für die Koordinierung der Einrichtung von Krisenstäben innerhalb der Agentur zuständig. Im Rahmen der TP53-Akte übernahm sie zudem die Koordination der Auditzelle und sorgte für den reibungslosen Ablauf des Krisenmanagementsystems insgesamt.
Valérie Nys
Als Leiterin des Strategy Realisation Office war sie für die Koordination der Führungs- und Bewertungszellen und damit für die operative Koordination des Projekts verantwortlich, wobei sie die Anfragen zentralisierte, die verschiedenen Maßnahmen überwachte und die Zusammenarbeit zwischen den Vorstandsmitgliedern erleichterte.
Die Vorstandsmitglieder
Erik Everaert
Als Generaldirektor der GD POST „Zulassung“, zu deren Aufgabenbereich insbesondere die Biovigilanz gehört, brachte er sein Fachwissen über Überwachungsmechanismen sowie eine ganzheitliche Sicht auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Weiterverfolgung der Akte ein.
Hugues Malonne
Als Generalverwalter der FAAG war er am Krisenmanagement beteiligt. Er vertrat die Behörde zudem bei den Beratungen mit den zuständigen Behörden und Institutionen, insbesondere mit dem Kabinett des Gesundheitsministers und dem Parlament.
Ethel Mertens
Als Generaldirektorin der GD Inspektion trug sie dank ihrer fundierten Kenntnisse der Inspektionstätigkeiten und deren Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Arbeit des Krisenstabs bei. Dank ihrer strategischen Weitsicht konnten die zahlreichen Maßnahmen, die die Inspektionsteams im Rahmen dieser Akte durchgeführt haben, erfolgreich begleitet werden.
Einige Anhaltspunkte zum besseren Verständnis der Akte
Der rechtliche Rahmen für die Samenspende in Belgien
Das belgische Gesetz von 2007 über die medizinisch assistierte Fortpflanzung (MAF) sieht vor, dass ein und derselbe Spender von Gameten (Spermien oder Eizellen) oder Embryonen höchstens bei sechs verschiedenen Frauen zur Geburt von Kindern beitragen darf
.Diese Regel, die oft als „Sechs-Frauen-Regel“ bezeichnet wird, zielt darauf ab, die Anzahl der Familien, die denselben Spender in Anspruch nehmen, zu begrenzen und bestimmte Risiken für die öffentliche Gesundheit zu verringern.
Wie wird die Einhaltung dieser Regel heutzutage kontrolliert?
Seit 2024 steht den Fertilitätszentren die App „Fertidata“ zur Verfügung, mit der sie Daten zu Spendern erfassen können.
Sobald ein Spender die zulässige Quote erreicht hat, sperrt das System ihn automatisch. Das Zentrum kann diesen Spender dann nicht mehr für eine neue Familie einsetzen.
Es gibt jedoch Voraussetzungen dafür, dass die Anwendung zur ordnungsgemäßen Kontrolle der Quote voll funktionsfähig ist, insbesondere die korrekte Nutzung durch die Zentren.
Die FAAG war an der Entwicklung dieses Tools beteiligt, hat jedoch keinen Zugriff auf die darin gespeicherten Daten. Bei einer Inspektion in einem Fertilitätszentrum führt die Agentur jedoch eine Überprüfung der Daten durch.
Die Überwachung der Fertilitätszentren erfolgt hauptsächlich über zwei Mechanismen: die Biovigilanz und die Inspektionen.
Was ist Biovigilanz?
Die Biovigilanz umfasst die Überwachung der mit menschlichem Körpermaterial verbundenen Risiken, von der Auswahl eines Spenders bis hin zur Nachsorge der Empfänger, einschließlich der aus einer Spende hervorgegangenen Kinder.
Ziel ist es, jeden Vorfall oder jede unerwünschte Reaktion, die sich auf die Qualität und Sicherheit des Produkts, auf den Patienten selbst und im weiteren Sinne auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnte, rasch zu erkennen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können und eine Wiederholung solcher Vorfälle verhindert wird.
Zu diesem Zweck sind mit menschlichem Körpermaterial umgehende Einrichtungen und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Behörde – in Belgien ist dies die FAAG – jeden Vorfall oder jede schwerwiegende unerwünschte Reaktion zu melden. Dieser Vorgang wird als Biovigilanz-Meldung bezeichnet.
Eine Überschreitung der Sechs-Frauen-Quote stellt jedoch an sich noch keinen meldepflichtigen Vorfall dar.
Neben den nationalen Meldungen stützt sich die Biovigilanz auch auf die europäischen „Rapid Alerts“ (externe link), ein Kommunikationssystem, das es den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, Informationen über ein schwerwiegendes grenzüberschreitendes Gesundheitsrisiko rasch auszutauschen.
Jede Meldung wird einer gründlichen Prüfung unterzogen. Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen sorgt die FAAG dafür, dass die zur Verhinderung einer ähnlichen Situation erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, und gewährleistet gegebenenfalls eine weitere Begleitung in Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen.
Wie überwacht die FAAG die Fertilitätszentren?
Die FAAG ist für die Zulassung der Zentren als Banken für menschliches Körpermaterial sowie für die Überprüfung der Einhaltung der für ihre Tätigkeiten geltenden gesetzlichen Anforderungen zuständig.
Zu diesem Zweck führt sie regelmäßig angekündigte oder unangekündigte Inspektionen (externe link) durch.
„Man muss bedenken, dass Fertilitätszentren nur einen kleinen Teil des Tätigkeitsbereichs unserer Inspektionen ausmachen. Die Tätigkeiten der FAAG sind wesentlich umfassender“, betont Ethel Mertens, Generaldirektorin der GD Inspektion.
Konkret prüfen die Inspektoren eine Vielzahl von Aspekten: Verfahren, Rückverfolgbarkeit, Risikomanagement, Qualität, Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
„Eine Inspektion umfasst zahlreiche Aspekte. Unsere Inspektoren legen besonderen Wert auf alles, was Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Gesundheit der Patienten oder – im Falle von Fertilitätszentren – auf die Gesundheit der ungeborenen Kinder haben könnte“, erklärt Ethel Mertens.
Wird ein Verstoß festgestellt – beispielsweise eine Überschreitung der zulässigen Anzahl von Frauen, die eine Spende desselben Spenders erhalten haben –, kann die FAAG verschiedene, der Schwere des Verstoßes angemessene Maßnahmen ergreifen: Korrektur- und Präventivmaßnahmen (Corrective and Preventive Action, CAPA), eine schriftliche Verwarnung, Verwaltungsmaßnahmen oder in bestimmten Fällen die Weiterleitung des Protokolls an die Staatsanwaltschaft.
Wie kann die FAAG eine Quotenüberschreitung feststellen?
Derzeit gibt es kein System, mit dem die FAAG eine Überschreitung der „Sechs-Frauen-Regel“ automatisch erkennen kann.
Eine Überschreitung kann ihr jedoch auf verschiedene Weise zur Kenntnis gebracht werden:
- Fertidata informiert die Zentren, wenn ein Spender die zulässige Quote erreicht hat, gewährt der FAAG jedoch keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten. Bei Feststellung einer Überschreitung kann ein Zentrum die FAAG jedoch darüber informieren, insbesondere über diese Anwendung. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn eine Einrichtung eine Inanspruchnahme für Geschwister (Patientin, die bereits vor 2024 ein Kind bekommen hat) erfassen möchte, die Quote in der Anwendung jedoch bereits ausgeschöpft ist;
- Eine Überschreitung in einem bestimmten Zentrum kann bei einer Inspektion festgestellt werden;
- Auch eine europäische Rapid Alert-Meldung oder eine Benachrichtigung durch ein Zentrum kann die Biovigilanz auf eine problematische Situation aufmerksam machen.
Im Lichte der aus der TP53-Akte gewonnenen Erkenntnisse arbeitet die FAAG derzeit in Zusammenarbeit mit dem FÖD für öffentliche Gesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt an der Entwicklung eines neuen Instruments, das eine effizientere Nachverfolgung der Spender, eine systematischere Erkennung von Quotenüberschreitungen sowie eine Stärkung der Überwachungs- und Kontrollkapazitäten der Biovigilanz- und Inspektionsteams ermöglicht.
Wissenschaftlicher und medizinischer Hintergrund
Das TP53-Gen
In der Akte über den Samenspender geht es um das TP53-Gen. Worum geht es dabei genau?
Aliénor Hanthazi: „Das TP53-Gen ist ein Gen, das wir alle besitzen. Im vorliegenden Fall war der Samenspender Träger einer Mutation dieses Gens. Es handelt sich um eine seltene Mutation, die jedoch an biologische Kinder weitervererbt werden kann. Der Spender wusste zum Zeitpunkt seiner Spende selbst nicht, dass er Träger war.“
Welche Folgen kann diese Mutation für die Betroffenen haben?
A.H.: „Das TP53-Gen ist ein Tumorsuppressorgen, das für die Erkennung von DNA-Schäden zuständig ist, Mechanismen zur Korrektur von DNA-Fehlern aktiviert oder, falls erforderlich, den Zelltod (Apoptose) auslöst, um bei irreparablen Schäden die Vermehrung abnormaler Zellen zu verhindern.“ Wenn es mutiert ist, verliert das Gen seine Schutzfunktion. Die mutierten Zellen vermehren sich unkontrolliert, was die Entstehung und das Wachstum von Tumoren begünstigt. Das TP53-Gen ist somit an der Entstehung einer Vielzahl von Krebserkrankungen beim Menschen beteiligt.
Die Folgen dieser Mutation können daher sehr schwerwiegend sein. Diese Mutation ist mit einem erhöhten Risiko verbunden, bestimmte Krebsarten zu entwickeln, manchmal bereits im Kindes- oder Jugendalter. Genau das macht diese Akte natürlich besonders heikel.“
Könnte eine solche Mutation auch im Rahmen einer natürlichen Schwangerschaft weitervererbt werden?
A.H.: „Ja, genau. Auch bei einer natürlichen Schwangerschaft können bestimmte genetische Defekte oder Erkrankungen an die Kinder weitergegeben werden. Im Rahmen einer Spende werden bei der Auswahl der Spender verschiedene Kontrollen durchgeführt, um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, darunter insbesondere eine gründliche Anamnese, eine umfassende und sorgfältige klinische Untersuchung sowie zusätzliche Tests, falls die Situation dies erfordert. Allerdings ist eine systematische, umfassende Untersuchung der Spender nicht zulässig, genau wie bei der natürlichen Fortpflanzung.
Das ändert natürlich nichts an der Realität, die die betroffenen Familien erleben. Für die Kinder, die diese Mutation geerbt haben, und für ihre Angehörigen bleibt die Situation äußerst schwierig, vor allem wegen der damit verbundenen großen Medienaufmerksamkeit.“
Wie viele Familien sind davon in Belgien betroffen?
A.H.: „Genau darin liegt eine der größten Herausforderungen in dieser Akte. In Belgien wurde die Regel, wonach ein Spender höchstens sechs Frauen befruchten darf, in diesem konkreten Fall nicht eingehalten. Nach den uns vorliegenden neuesten Informationen wurden 53 Kinder in 38 Familien geboren. Allerdings haben nicht unbedingt alle Kinder diese Mutation geerbt. Durch die Überschreitung der Quote hat sich jedoch automatisch die Zahl der potenziell betroffenen Kinder im Vergleich zu dem Fall erhöht, in dem die Regel eingehalten worden wäre.“
Der Krisenstab der FAAG
Die FAAG verfügt über ein spezielles Verfahren zur Krisenbewältigung. Wie wurde sie in der TP53-Akte aktiviert?
Christelle Beeckmans: „Wir verfügen tatsächlich über ein formelles Krisenmanagementverfahren. Es existierte bereits seit mehreren Jahren, war jedoch vor der TP53-Akte noch nie aktiviert worden. Dieses Verfahren sieht die Einrichtung eines Krisenstabs vor, sobald eine bestimmte Anzahl von Kriterien erfüllt ist. Nach einer internen Prüfung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass dies bei dieser Akte zutrifft. Ich wurde daraufhin zur Krisenkoordinatorin ernannt.“
Wie sieht die Organisation eines Krisenstabs konkret aus?
C.B.: „Das Verfahren sieht mindestens drei Zellen vor: eine Leitungszelle, eine Bewertungszelle und eine Kommunikationszelle. Wir kamen zudem sehr schnell zu der Einschätzung, dass die Wahrscheinlichkeit groß sei, dass die FAAG einer Prüfung unterzogen werde. Wir haben daher beschlossen, eine vierte Zelle zu gründen, die sich speziell mit diesem Themenbereich befasst und deren Koordination ich übernommen habe.“
Und wer koordiniert all diese Maßnahmen?
C.B.: „Außerdem haben wir für jede Zelle einen Koordinator ernannt, der für den reibungslosen Ablauf der Arbeit der Zelle sorgen soll. Im vorliegenden Fall wurde diese Rolle – die der Koordinatorin der Lenkungs- und Bewertungszelle – Valérie Nys übertragen, die die Arbeit dieser Zellen koordinierte.“
Wie sah Ihre Aufgabe konkret aus?
Valérie Nys: „Meine Aufgabe bestand darin, alle mit der Krise verbundenen Maßnahmen zu koordinieren. Alle Anfragen wurden über eine eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse zentral gesammelt, wodurch wir einen Überblick über die Situation und die Prioritäten hatten.“
Haben sich die Prioritäten im Laufe der Zeit verändert?
V.N.: „Ja, ganz klar. Zunächst galt es vor allem, genau zu verstehen, was passiert war. Wir mussten die verfügbaren Informationen zusammenstellen – insbesondere auf Ersuchen des Kabinetts des Gesundheitsministers –, den Verlauf der Akte rekonstruieren und überprüfen, ob alle erforderlichen Maßnahmen tatsächlich ergriffen worden waren. Das Ziel war es, einen möglichst umfassenden und zuverlässigen Überblick über die Lage zu gewinnen.“
Im Vordergrund stand daher der Schutz der öffentlichen Gesundheit. Aber das war nur ein Teil der Arbeit …
V.N.: „Genau. Gleichzeitig mussten wir auf zahlreiche Anfragen reagieren. Wir standen in Kontakt mit der Presse, den Abgeordneten, den Fachverbänden und der Öffentlichkeit. Außerdem haben wir die parlamentarischen Anhörungen vorbereitet und zahlreiche Mitteilungen verfasst, um diese besonders komplexe Akte zu erläutern. All diese Arbeit wurde mit Unterstützung der zuständigen Experten, der Mitglieder des Krisenstabs und in Absprache mit dem Kabinett geleistet. Meine Aufgabe bestand darin, all diese Aktivitäten zu bündeln und zu koordinieren.“
Mehr als ein Jahr nach Beginn der Krise: Wie ist der aktuelle Stand?
C.B.: „Wir haben den Krisenstab Anfang Juni 2026 offiziell aufgelöst. Heute befinden wir uns in einer Phase, die man als „Nachkrise“ bezeichnen könnte. Wir arbeiten daran, alle festgestellten Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, um die Wiederholung einer ähnlichen Situation zu verhindern. Wir bearbeiten weiterhin Anfragen zu dieser Akte. Und natürlich nehmen wir nach und nach einige Projekte wieder auf, die wir aufgrund der krisenbedingten Prioritäten zurückstellen mussten.“
V.N.: „Die direkt mit dem Spender zusammenhängenden Korrekturmaßnahmen wurden relativ schnell umgesetzt. Am zeitaufwändigsten waren die sehr zahlreichen Informationsanfragen von außen: Medien, Behörden, Bürger, Vereinigungen … Im Laufe der Zeit sind es jedoch weniger geworden. So konnten wir deren Verwaltung in den normalen Betriebsablauf der Agentur integrieren, ohne eine spezielle Krisenorganisation aufrechterhalten zu müssen.“
Die FAAG blickt in die Zukunft
Wie nach jeder größeren Krise ist es nun an der Zeit, Lehren aus dieser Akte zu ziehen und die zur Vermeidung einer ähnlichen Situation erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett des Gesundheitsministers die Durchführung von zwei Audits der FAAG angeordnet.
Die beiden Audits verfolgten unterschiedliche Ziele …
Hugues Malonne: „Genau. Das erste Audit wurde relativ kurz nach Ausbruch der Krise eingeleitet. Sein Ziel war es, zu verstehen, was geschehen war, und zu prüfen, ob bestimmte Aspekte unserer Biovigilanz- oder Inspektionsprozesse verbessert werden müssten. Das zweite Audit befasst sich eher mit der Unternehmensführung der Agentur insgesamt. Bislang liegen uns die Ergebnisse noch nicht vor.“
Zu welchen Schlüssen kam das erste Audit?
H.M.: „Die erste wichtige Schlussfolgerung lautet, dass bei dem Audit keine kritischen Mängel festgestellt wurden. Mit anderen Worten: Der Auditbericht hat keine schwerwiegenden systematischen Mängel in der Funktionsweise der Agentur festgestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass alles perfekt ist. Der Auditbericht enthält Empfehlungen, insbesondere in Bezug auf Inspektionen sowie die Nachverfolgung und den Informationsfluss. Die Prüfer hoben zudem das hohe Fachwissen unserer Mitarbeiter hervor, was natürlich ein positiver Aspekt ist. Andererseits stellten sie jedoch auch fest, dass der Mangel an Ressourcen erhebliche Auswirkungen auf unsere Arbeitsweise hatte und einer der Faktoren war, die bestimmte festgestellte Mängel erklärten.“
Zusammenfassend lässt sich also sagen: keine gravierenden Mängel, aber mehrere Ansatzpunkte für Verbesserungen?
H.M.: „Genau. Das ist übrigens der Zweck eines Audits: herauszufinden, was gut funktioniert, aber auch, was verbessert werden kann. Wir haben diese Empfehlungen sehr ernst genommen und sie in unseren sogenannten ‚Konjunkturplan‘ aufgenommen.“
Wie sieht denn dieser Konjunkturplan aus?
H.M.: „Der Plan wird von Dirk Ramaekers, dem Vorstandsvorsitzenden des FÖD Volksgesundheit, geleitet. Das ist eine durchaus logische Entscheidung, da er von der Regierung ebenfalls mit der Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise beauftragt worden war.
Konkret gliedert sich der Plan in drei Schwerpunkte.
Der erste betrifft die Einrichtung eines Instituts, das sich mit dem Thema Spender befasst und dem FÖD Volksgesundheit untersteht, sowie eine umfassende Überarbeitung der Fertidata-Anwendung. Die Arbeiten haben bereits begonnen.
Der zweite Schwerpunkt ist ein umfangreiches thematisches Inspektionsprogramm in den Fertilitätszentren. Das sind fast vierzig Inspektionen. Auch hier sind unsere Teams bereits voll im Einsatz.
Der dritte Schwerpunkt betrifft schließlich die Überwachung des CAPA-Plans – für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen –, der sich direkt aus dem ersten Audit ergibt. Er fasst alle Maßnahmen zusammen, die zur Umsetzung der von den Prüfern aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert wurden.“
Was sind die wichtigsten geplanten Änderungen?
H.M.: „Die oberste Priorität ist eindeutig die Aufstockung unserer Ressourcen. Die Regierung hat Mittel bereitgestellt, mit denen wir so schnell wie möglich sechs weitere auf menschliches Körpermaterial spezialisierte Inspektoren einstellen können.
Wir arbeiten außerdem an der Verbesserung des Informationsflusses innerhalb der Agentur. Kurz gesagt: Wer muss wann und wie über was informiert werden? Wir möchten sicherstellen, dass sensible Informationen bei Bedarf schneller an die richtigen Entscheidungsebenen weitergeleitet werden.
Schließlich haben wir einige Elemente unserer Inspektionsvorlagen angepasst, um die Harmonisierung unserer Vorgehensweisen weiter zu verstärken.“
Wann werden diese verschiedenen Maßnahmen umgesetzt?
H.M.: «Ein Großteil der Arbeit ist bereits im Gange. Alle großen Baustellen sind in Angriff genommen worden. Einige Maßnahmen lassen sich schnell umsetzen, während andere mehr Zeit in Anspruch nehmen werden. Dies gilt insbesondere für die Neugestaltung von Fertidata oder die Einstellungsverfahren für neue Inspektoren. Das Wichtigste ist jedoch, dass alle Maßnahmen nun in Gang gesetzt wurden.“
Ein neues Tool zur Spenderbetreuung
Die Krise hat gewisse Grenzen des derzeitigen Systems aufgezeigt, mit dem Überschreitungen der „Sechs-Frauen-Regel“ verhindert werden sollen.
In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, ein neues Tool zu entwickeln. Es basiert zwar auf bestimmten Prinzipien von Fertidata, wird jedoch weitaus umfangreichere Funktionen bieten, um die Nachverfolgung der Spender und die Rückverfolgbarkeit der Spenden zu verbessern.
Sie sind für die Koordination der Entwicklung dieses neuen Tools zuständig. Inwiefern wird es sich von Fertidata unterscheiden?
Valérie Nys: „Heute funktioniert Fertidata im Wesentlichen wie ein Zähler. Wenn ein Spender die zulässige Quote erreicht hat, sperrt das System den Spender einfach, sodass er nicht mehr für eine neue Familie verwendet werden kann. Die Daten sind vollständig anonymisiert. Bei der FAAG haben wir keinen Zugriff auf die eingegebenen Informationen.
Mit dem zukünftigen Tool gehen wir wesentlich weiter. Es wird auf einer neuen, derzeit in der Diskussion befindlichen Gesetzgebung basieren, die insbesondere die Aufhebung der Anonymität der Spender sowie das Hochladen der historischen Daten und der Zugriffe an die FAAG vorsieht. Dies eröffnet neue Möglichkeiten in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Nachverfolgung.“
Werden die Informationen über die Spender also zugänglich sein?
V.N.: „Wir können noch nicht genau sagen, welche Daten zur Verfügung stehen werden. Es wird ganz davon abhängen, welcher Gesetzestext letztendlich verabschiedet wird. Sicher ist hingegen, dass jeder nur Zugang zu den Informationen haben wird, die er zur Erfüllung seines Auftrags benötigt.
Die FAAG beispielsweise wird nur Zugriff auf die Daten haben, die für ihre Tätigkeiten im Bereich der Biovigilanz und der Inspektion erforderlich sind. Das Institut, das innerhalb des FÖD Volksgesundheit eingerichtet wird, wird weitere Informationen verwalten. Und die von einer Spende betroffenen Personen sollten ebenfalls bestimmte Informationen zu ihrer Akte anfordern können.“
Das Ziel ist also, ein Register zu erstellen, mit dem sich die biologischen Verbindungen zwischen Personen mit demselben Spender nachverfolgen lassen?
V.N.: „Man kann das tatsächlich so sehen. Wir sprechen von einem Register, das eine sehr große Datenmenge zusammenführen und eine weitaus umfassendere Rückverfolgbarkeit als heute ermöglichen wird. Es ist jedoch noch zu früh, um seine Funktionsweise genau zu beschreiben. Das Gesetz wurde noch nicht verabschiedet, und es ist möglich, dass es sich im Laufe der parlamentarischen Beratungen noch ändern wird.“
Wird die künftige Gesetzgebung für ab 2027 in Belgien getätigte Spenden gelten?
V.N.: „Das ist das Ziel. Allerdings müssen noch einige Fragen geklärt werden, insbesondere hinsichtlich der zwischen 2007 und 2027 getätigten Spenden. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass das System nur innerhalb Belgiens getätigte Spenden abdeckt. Wenn ein Spender auch im Ausland eingesetzt wurde, wird es diese Informationen nicht unbedingt enthalten.“
Das muss eine riesige Baustelle sein!
V.N.: „In der Tat. Wir werden kreativ sein müssen, um ein Tool zu entwickeln, das meines Wissens ziemlich einzigartig sein wird. Die Überlegungen haben bereits begonnen, und die Vorbereitungsarbeiten sind im Gange. Wir müssen jedoch auf die endgültige Festlegung des rechtlichen Rahmens warten, bevor wir das Tool fertigstellen können. Dann wird es darauf ankommen, die Zeitspanne zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der Inbetriebnahme des neuen Systems so kurz wie möglich zu halten.“
„Hinter dieser Akte stehen vor allem Familien, denen wir mit Sorgfalt, Transparenz und Menschlichkeit Antworten zu geben versucht haben.“
Hugues Malonne, Generalverwalter der FAAG
Die sogenannte „Samenspende“-Akte war in erster Linie eine schwere Belastung für die direkt betroffenen Familien. Über viele Monate hinweg haben sich die Experten der FAAG intensiv darum bemüht, auf ihre Bedenken einzugehen – sowohl vor als auch nach der Berichterstattung in den Medien über diesen Fall. Ein Rückblick auf eine komplexe Akte, die die Experten der Behörde mobilisiert, ihre Verfahren auf die Probe gestellt und zu eingehenden Überlegungen darüber geführt hat, welche Lehren daraus zu ziehen sind.
Ende Mai 2025 wird auf der Jahrestagung der European Society of Human Genetics der Fall eines dänischen Spenders vorgestellt, der Träger einer Mutation im TP53-Gen ist. Sein Sperma soll in mehreren europäischen Ländern verwendet worden sein. Diese Information, die für die betroffenen Familien besonders besorgniserregend ist und auf einen belgischen Presseartikel zurückgeht, in dem über diesen Fall berichtet wurde, veranlasst den Gesundheitsminister, die FAAG um eine Bestandsaufnahme der Lage in Belgien zu bitten und rückwirkend zu überprüfen, ob die Keimzellen dieses Spenders von Fertilitätszentren verwendet wurden.
Ein bereits gesperrter Spender
Gegen diesen Spender hatte die FAAG bereits mehrfach Maßnahmen ergriffen. „Wir haben erstmals im Jahr 2020 von diesem Spender gehört, als der Verdacht auf eine genetische Mutation bei einem Kind aus einer Samenspende (außerhalb Belgiens) gemeldet wurde. „Der Spender wurde daraufhin von der Bank unter Quarantäne gestellt, bevor er nach Abschluss der Untersuchungen zur Verwendung freigegeben wurde, da die durchgeführten Tests negativ ausfielen. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Auffälligkeiten festgestellt worden“, erklären Aliénor Hanthazi und Erik Everaert.
Warum wurde die Mutation damals nicht erkannt? Dazu gibt es mehrere Hypothesen.
„Die Screeningverfahren entwickeln sich weiter und werden mit der Zeit immer ausgefeilter – und die heutigen Tests sind wesentlich genauer als die von früher. Zudem geht diese Mutation mit einem Keimmosaismus einher, d. h. dem Vorhandensein zweier genetisch unterschiedlicher Gametenpopulationen in ein und demselben Individuum, was bedeutet, dass einige Zellen die Mutation tragen, andere hingegen nicht. Es ist daher möglich, dass die damals untersuchte Probe überwiegend gesunde Zellen enthielt, die kein positives Ergebnis zuließen“, erklärt Aliénor Hanthazi. Anfang Oktober 2023 führte eine neue Meldung zu einer zweiten Quarantäne des Spenders. Diesmal bestätigen die Untersuchungen das Vorliegen der Mutation. Die Bank sperrt den Spender daraufhin Ende des Monats endgültig, und die zuständige dänische Behörde versendet eine europäische Rapid Alert-Meldung an alle Mitgliedstaaten, deren Fertilitätszentren die Gameten des Spenders verwendet haben.
„Nach Erhalt der Rapid Alert-Meldung hat die FAAG Kontakt mit der zuständigen dänischen Behörde aufgenommen, um die belgischen Fertilitätszentren zu ermitteln, die Sperma dieses Spenders erhalten haben. Es waren vierzehn Zentren betroffen, und für jedes einzelne davon wurde gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Meldung im Rahmen der Biovigilanz erstattet. Im Zuge der Krise haben wir bei der Weiterverfolgung der Akte Kontakt mit ihnen aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Familien tatsächlich informiert worden waren. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die FAAG weder direkten Zugriff auf die Identität der Familien noch auf die genaue Anzahl der betroffenen Personen hat. Der Kontakt musste zwangsläufig über die Zentren laufen“, betonen die Experten.
Im Nachhinein räumt die Agentur ein, aus dieser Episode eine erste Lehre gezogen zu haben.
„Wir sind der Ansicht, dass wir die Brisanz der Akte früher hätten einschätzen müssen und bestimmte Informationen schneller hätten weiterleiten sollen, und zwar auf jeden Fall an das Kabinett des Gesundheitsministers. Da die Meldungen nach und nach eingingen, wurde die Akte unter technischen und rechtlichen Gesichtspunkten bearbeitet, ohne dass die politischen Auswirkungen innerhalb der Agentur in vollem Umfang erkannt wurden. Die Stärkung dieser proaktiven Kommunikation gehört zu den Verbesserungen, die wir in den kommenden Monaten umsetzen werden“, erklärt Hugues Malonne.
Der Generalverwalter betont jedoch, dass „die Akte in voller Übereinstimmung mit den Verfahrensvorschriften behandelt wurde.“
Wann die Akte an die Öffentlichkeit gelangt
Auf Ersuchen des Ministers nehmen die Experten der FAAG erneut alle verfügbaren Daten unter die Lupe. Die Biovigilanz wird mobilisiert, ebenso wie die Inspektionsteams.
„Wir wurden vom Kabinett kontaktiert mit der Bitte, einen Überblick über alle verfügbaren Informationen zu erstellen. Es ging darum, schnell und transparent mit der breiten Öffentlichkeit kommunizieren zu können. „Wir mussten die Teams unverzüglich mobilisieren“, erinnern sich Ethel Mertens und Nele Mathijs.
Anschließend wird eine eingehende Untersuchung durchgeführt. Die Zentren werden erneut kontaktiert, um ein genaues Bild der Lage zu erhalten. Die Informationen treffen nach und nach ein, sodass sich Schritt für Schritt das konkrete Ausmaß der Nichteinhaltung der Regel zur Begrenzung der Anzahl von Frauen ermitteln lässt, die Keimzellen desselben Spenders nutzen dürfen. Bislang sind 38 Familien und 53 Kinder betroffen.
Die öffentliche Bekanntgabe der Akte erfolgt fortlaufend, sobald die Informationen eingehen.
„Die Zentren haben uns ihre Informationen nach und nach übermittelt. Die Zahlen haben sich also im Laufe der Zeit geändert, je nachdem, welche neuen Daten wir erhielten. Leider konnten diese Anpassungen den Eindruck einer wenig kohärenten Kommunikation erwecken. Tatsächlich gab die FAAG die ihr vorliegenden Daten unmittelbar nach ihrem Eingang weiter, was manchmal zu Verwirrung geführt hat“, bedauert Hugues Malonne.
Die Akte stößt schnell auf großes politisches Interesse. Es finden mehrere parlamentarische Anhörungen (externe link) statt, um sowohl den Fall TP53 als auch die Funktionsweise der Biovigilanz und der Inspektionen innerhalb der FAAG zu erläutern. Dieser Austausch führt insbesondere zur Durchführung von zwei externen Audits.
Die Veröffentlichung von Inspektionsberichten: eine grundlegende Arbeit
Die Entscheidung, die Inspektionsberichte der Fertilitätszentren zu veröffentlichen, stellte für die beteiligten Teams eine große Herausforderung dar.
„Die Veröffentlichung dieser Berichte war mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden. Wir konnten sie natürlich nicht einfach so veröffentlichen. Dutzende von teilweise sehr umfangreichen Berichten mussten gesichtet werden, um alle unter die ärztliche Schweigepflicht fallenden oder die Privatsphäre betreffenden Daten zu anonymisieren“, erklären Ethel Mertens und Nele Mathijs.
Über die Anonymisierung hinaus galt es auch, diese Dokumente einem Laienpublikum zugänglich zu machen.
„Es reichte nicht aus, die Berichte einfach nur zu veröffentlichen. Sie mussten auch noch verständlich gemacht werden. Die Inspektoren verwenden Fachbegriffe, ihre eigenen Abkürzungen und eine spezifische Methodik. Wir haben daher einen ausführlichen Leitfaden (externe link) erstellt, um der Öffentlichkeit die Tragweite der gewonnenen Erkenntnisse und die Folgen der festgestellten möglichen Verstöße näherzubringen“, fahren die beiden Expertinnen fort.
Krisenstab mehr als ein Jahr lang im Einsatz
Neben den regulatorischen und politischen Aspekten musste die Agentur auch zahlreiche Fragen von Medien, Vereinigungen und Bürgern beantworten.
„Die verschiedenen Anfragen zu diesem Fall haben unsere Teams über ein Jahr lang beschäftigt“, berichtet Valérie Nys.
Die Arbeitsbelastung ist hoch, und die Situation ist oft emotional.
„Viele Fragen spiegelten eine berechtigte Sorge wider, die wir vollkommen nachvollziehen konnten. Einige wurden zudem sehr emotional, manchmal sogar aggressiv vorgebracht. „Das ist in einem solchen Kontext zwar verständlich, aber es ist dennoch schwer zu ertragen, wenn man monatelang täglich damit konfrontiert wird.
Im Mittelpunkt des Systems steht insbesondere das Fachwissen im Bereich der Biovigilanz.
„Ich war die einzige Expertin der Agentur, die auf diesen Bereich spezialisiert war. Ich konnte natürlich auf die Unterstützung meines Vorgesetzten, Erik Everaert, und meiner Kollegen zählen, aber es stimmt, dass ich von allen Seiten extrem stark gefordert wurde“, betont Aliénor Hanthazi.
Auch wenn der Krisenstab im Juni 2026 aufgelöst wurde, arbeiten unsere Experten weiterhin an Fragen im Zusammenhang mit der Akte TP53. „Die Anfragen sind weniger geworden, aber sie haben nicht ganz aufgehört.“ Sie sind einfach in die „normale“ Arbeit unserer Experten integriert. „Das war notwendig geworden, da sich die Agentur und ihre Experten auch anderen Aufgaben widmen müssen, von denen unsere Experten einige aus Zeitmangel zurückgestellt hatten“, erklärt Valérie Nys.
Für das Inspektionsteam ist eine Rückkehr zum normalen Arbeitsrhythmus jedoch noch nicht möglich“, erklärt Nele Matthijs. „Obwohl wir nun in die Phase nach der Krise eingetreten sind, hat diese Akte weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe des Teams, insbesondere aufgrund des zusätzlichen Programms für themenspezifische Inspektionen, der zahlreichen Fragen zu den Inspektionen und der übrigen Informationsanträge, die weiterhin in großer Zahl eingehen.“
Echte Auswirkungen auf die Organisation und die Teams
Die Bewältigung einer Krise dieses Ausmaßes hat unweigerlich Auswirkungen auf die gesamte Organisation.
„Die Biovigilanz macht nur einen relativ geringen Teil der Tätigkeiten der GD POST-Zulassung und einen noch geringeren Teil der Tätigkeiten der Agentur aus. Dennoch hat diese Akte einen beträchtlichen Aufwand an Zeit und Energie gekostet. Einige Aufträge konnten nicht warten und wurden erfolgreich abgeschlossen, andere mussten jedoch verschoben werden“, erklärt Erik Everaert. „Das galt auch für die Teams der GD Inspektion, bei denen ein erheblicher Teil der Ressourcen ebenfalls für die Bearbeitung dieser Akte eingesetzt wurde“, fügt Ethel Mertens hinzu
Gleiches gilt auf strategischer Ebene.
„Diese Krise hat uns dazu gezwungen, eine ganze Reihe von Projekten auf Eis zu legen, darunter auch wichtige Bestandteile unseres Strategieplans, die wir nun gründlich überarbeiten müssen“, fügt Hugues Malonne hinzu.
Abgesehen von den organisatorischen Folgen betonen die Verantwortlichen die menschliche Dimension der Akte.
„Auch unsere Teams wurden auf eine harte Probe gestellt. Das Thema hat uns alle tief bewegt, und der Druck an vorderster Front lastete über einen langen Zeitraum hinweg auf einer sehr kleinen Gruppe von Menschen“, fährt der Generalverwalter fort.
„Man darf die menschlichen Auswirkungen dieser Krise nicht unterschätzen. Der Druck, die Anspannung und manchmal auch die Schärfe bestimmter Auseinandersetzungen haben Spuren hinterlassen. Diese Reaktion ist in diesem Zusammenhang zwar verständlich, hat aber die wenigen Mitarbeiter, die direkt an vorderster Front standen, stark belastet. Nicht zu vergessen sind die Teams, die zwar nicht direkt an der Akte beteiligt waren, deren Arbeitsbelastung sich aber entsprechend erhöht hat“, fügt Erik Everaert hinzu.
„Angesichts der beruflichen und menschlichen Herausforderungen, die diese Krise für die Agentur mit sich gebracht hat, müssen wir unseren Teams besondere Aufmerksamkeit schenken. Wir müssen unbedingt sicherstellen, dass es allen gut geht und dass die beruflichen, aber auch die persönlichen Folgen erträglich bleiben. Das hat für mich als Managerin oberste Priorität“, fasst Ethel Mertens zusammen.
Lehren für die Zukunft
Über das derzeit laufende Konjunkturprogramm hinaus möchte die FAAG die Bewältigung dieser Krise eingehend analysieren, um daraus nachhaltige Lehren zu ziehen.
„Wir beabsichtigen, die Art und Weise, wie die Krise aus organisatorischer Sicht bewältigt wurde, eingehend zu untersuchen. Wie hat der Krisenstab gearbeitet? Welche Vorgehensweisen waren erfolgreich? Welche müssen verbessert werden? „Diese Analyse muss so neutral und objektiv wie möglich durchgeführt werden“, erklärt Christelle Beeckmans.
Für Hugues Malonne soll diese Bewertung auch dazu dienen, die Stärken hervorzuheben, die sich im Laufe der Krise gezeigt haben.
„Manches hat sehr gut funktioniert und sollte beibehalten werden. Diese Krise hat insbesondere die herausragende Fachkompetenz unserer Mitarbeiter deutlich gemacht. Wir haben zudem umgehend angemessene Verfahren eingeleitet und sind während der gesamten Angelegenheit unseren Werten treu geblieben, indem wir die Gesundheit der Bürger in den Vordergrund gestellt und stets auf Transparenz geachtet haben.“
Er sieht jedoch einen wichtigen Verbesserungsschwerpunkt.
„Manchmal war es schwieriger, unsere Handlungen außerhalb der Organisation verständlich zu machen. „Das ist ganz klar einer der Bereiche, in denen wir Fortschritte erzielen müssen.“
Und abschließend:
„Unsere Daseinsberechtigung besteht darin, aktiv zur Einführung, Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung aller wesentlichen Elemente des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in Belgien, in Europa und auf internationaler Ebene beizutragen. Diese Ambition wird von allen Mitarbeitern der FAAG geteilt. Darauf mit Sorgfalt, Engagement und Professionalität zu reagieren, war schon immer unsere oberste Priorität und wird es auch bleiben.“


Einige Anhaltspunkte zum besseren Verständnis der Akte
Der rechtliche Rahmen für die Samenspende in Belgien
Das belgische Gesetz von 2007 über die medizinisch assistierte Fortpflanzung (MAF) sieht vor, dass ein und derselbe Spender von Gameten (Spermien oder Eizellen) oder Embryonen höchstens bei sechs verschiedenen Frauen zur Geburt von Kindern beitragen darf.
Diese Regel, die oft als „Sechs-Frauen-Regel“ bezeichnet wird, zielt darauf ab, die Anzahl der Familien, die denselben Spender in Anspruch nehmen, zu begrenzen und bestimmte Risiken für die öffentliche Gesundheit zu verringern.
Wie wird die Einhaltung dieser Regel heutzutage kontrolliert?
Seit 2024 steht den Fertilitätszentren die App „Fertidata“ zur Verfügung, mit der sie Daten zu Spendern erfassen können.
Sobald ein Spender die zulässige Quote erreicht hat, sperrt das System ihn automatisch. Das Zentrum kann diesen Spender dann nicht mehr für eine neue Familie einsetzen.
Es gibt jedoch Voraussetzungen dafür, dass die Anwendung zur ordnungsgemäßen Kontrolle der Quote voll funktionsfähig ist, insbesondere die korrekte Nutzung durch die Zentren.
Die FAAG war an der Entwicklung dieses Tools beteiligt, hat jedoch keinen Zugriff auf die darin gespeicherten Daten. Bei einer Inspektion in einem Fertilitätszentrum führt die Agentur jedoch eine Überprüfung der Daten durch.
Die Überwachung der Fertilitätszentren erfolgt hauptsächlich über zwei Mechanismen: die Biovigilanz und die Inspektionen.
Was ist Biovigilanz?
Die Biovigilanz umfasst die Überwachung der mit menschlichem Körpermaterial verbundenen Risiken, von der Auswahl eines Spenders bis hin zur Nachsorge der Empfänger, einschließlich der aus einer Spende hervorgegangenen Kinder.
Ziel ist es, jeden Vorfall oder jede unerwünschte Reaktion, die sich auf die Qualität und Sicherheit des Produkts, auf den Patienten selbst und im weiteren Sinne auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnte, rasch zu erkennen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können und eine Wiederholung solcher Vorfälle verhindert wird.
Zu diesem Zweck sind mit menschlichem Körpermaterial umgehende Einrichtungen und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Behörde – in Belgien ist dies die FAAG – jeden Vorfall oder jede schwerwiegende unerwünschte Reaktion zu melden. Dieser Vorgang wird als Biovigilanz-Meldung bezeichnet.
Eine Überschreitung der Sechs-Frauen-Quote stellt jedoch an sich noch keinen meldepflichtigen Vorfall dar.
Neben den nationalen Meldungen stützt sich die Biovigilanz auch auf die europäischen „Rapid Alerts“ (externe link, opent in nieuw tabblad), ein Kommunikationssystem, das es den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, Informationen über ein schwerwiegendes grenzüberschreitendes Gesundheitsrisiko rasch auszutauschen.
Jede Meldung wird einer gründlichen Prüfung unterzogen. Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen sorgt die FAAG dafür, dass die zur Verhinderung einer ähnlichen Situation erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, und gewährleistet gegebenenfalls eine weitere Begleitung in Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen.
Wie überwacht die FAAG die Fertilitätszentren?
Die FAAG ist für die Zulassung der Zentren als Banken für menschliches Körpermaterial sowie für die Überprüfung der Einhaltung der für ihre Tätigkeiten geltenden gesetzlichen Anforderungen zuständig.
Zu diesem Zweck führt sie regelmäßig angekündigte oder unangekündigte Inspektionen (externe link, opent in nieuw tabblad) durch.
„Man muss bedenken, dass Fertilitätszentren nur einen kleinen Teil des Tätigkeitsbereichs unserer Inspektionen ausmachen. Die Tätigkeiten der FAAG sind wesentlich umfassender“, betont Ethel Mertens, Generaldirektorin der GD Inspektion.
Konkret prüfen die Inspektoren eine Vielzahl von Aspekten: Verfahren, Rückverfolgbarkeit, Risikomanagement, Qualität, Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
„Eine Inspektion umfasst zahlreiche Aspekte. Unsere Inspektoren legen besonderen Wert auf alles, was Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Gesundheit der Patienten oder – im Falle von Fertilitätszentren – auf die Gesundheit der ungeborenen Kinder haben könnte“, erklärt Ethel Mertens.
Wird ein Verstoß festgestellt – beispielsweise eine Überschreitung der zulässigen Anzahl von Frauen, die eine Spende desselben Spenders erhalten haben –, kann die FAAG verschiedene, der Schwere des Verstoßes angemessene Maßnahmen ergreifen: Korrektur- und Präventivmaßnahmen (Corrective and Preventive Action, CAPA), eine schriftliche Verwarnung, Verwaltungsmaßnahmen oder in bestimmten Fällen die Weiterleitung des Protokolls an die Staatsanwaltschaft.
Wie kann die FAAG eine Quotenüberschreitung feststellen?
Derzeit gibt es kein System, mit dem die FAAG eine Überschreitung der „Sechs-Frauen-Regel“ automatisch erkennen kann.
Eine Überschreitung kann ihr jedoch auf verschiedene Weise zur Kenntnis gebracht werden:
- Fertidata informiert die Zentren, wenn ein Spender die zulässige Quote erreicht hat, gewährt der FAAG jedoch keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten. Bei Feststellung einer Überschreitung kann ein Zentrum die FAAG jedoch darüber informieren, insbesondere über diese Anwendung. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn eine Einrichtung eine Inanspruchnahme für Geschwister (Patientin, die bereits vor 2024 ein Kind bekommen hat) erfassen möchte, die Quote in der Anwendung jedoch bereits ausgeschöpft ist;
- Eine Überschreitung in einem bestimmten Zentrum kann bei einer Inspektion festgestellt werden;
- Auch eine europäische Rapid Alert-Meldung oder eine Benachrichtigung durch ein Zentrum kann die Biovigilanz auf eine problematische Situation aufmerksam machen.
Im Lichte der aus der TP53-Akte gewonnenen Erkenntnisse arbeitet die FAAG derzeit in Zusammenarbeit mit dem FÖD für öffentliche Gesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt an der Entwicklung eines neuen Instruments, das eine effizientere Nachverfolgung der Spender, eine systematischere Erkennung von Quotenüberschreitungen sowie eine Stärkung der Überwachungs- und Kontrollkapazitäten der Biovigilanz- und Inspektionsteams ermöglicht.






































































